Das Gesetzesdekret 37/2014 vom 10. März hat die Straßenverkehrsordnung geändert und die neue Verordnung über den legalen Führerschein (RHLC) genehmigt.
In Bezug auf die Beurteilung der psychologischen Eignung wurden mit der neuen Verordnung neue Regeln eingeführt, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzen für die Durchführung der psychologischen Beurteilung von Fahrerkandidaten und Fahrern der Gruppe 2, zu der Fahrzeuge der Klassen C, C+E, D, D+E, Unterklassen C1, C1+E, D1 und D1+E gehören, sowie der Gruppe 1 für die Klassen B und B+E, die Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Krankentransportfahrzeuge, Fahrzeuge für den Schülertransport und Personenkraftwagen im Auftrag oder auf ärztliche Anweisung fahren.
Bei dieser psychologischen Beurteilung sollte die Fachkraft einen Test verwenden, der für die portugiesische Bevölkerung ordnungsgemäß evaluiert wurde und der die wahrnehmungsbezogenen, kognitiven, psychomotorischen und psychosozialen Bereiche bewertet.
Die in unserer Klinik verwendete Testbatterie ermöglicht es, das psychologische Gutachten noch am selben Tag zu erstellen.
(1) Anruf ins nationale Mobilfunknetz
Sigmund ist eine eingetragene Marke.
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